Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
FES Fernsprech- und Endgeräte Service GmbH

(nachstehend kurz „FES GmbH“ genannt)

Schellhockerbruch 30, 45478 Mülheim

1. Allgemeines

a) Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen, auch künftigen Liefergeschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

b) Sämtliche Angaben, hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in Produktbeschreibungen, Prospekten o. ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. Irrtümer vorbehalten.

c) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulungen und sonstigen Nebenleistungen, und ohne der am Tage der Lieferung oder Leistung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden.

2. Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang

a) Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung von technischen Fragen sowie die Selbstbelieferung voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos eine schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.

b) Die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

c) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit eine Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei die Übernahme von Fracht und Versendung durch uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.

3. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug

a) Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Je nach Baufortschritt erfolgen a-conto Anforderungen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9 % zu zahlen.

b) Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25 % der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, daß kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt.

c) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.

4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, Eigentum der Firma FES GmbH. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (Einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme ist jedoch kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

5. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.

6. Montage und Inbetriebnahme

Vor Beginn der Montage müssen alle Vorarbeiten so weit fortgeschritten sein, dass die Montage vereinbarungsgemäß und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Hierzu gelten, ergänzend zu den AGB, unsere „Allgemeine Bedingungen für die Installation (Systemaufbau und Inbetriebnahme)“, in aktueller Fassung.

Verzögern sich die Montage und Inbetriebnahme durch nicht von FES GmbH zu vertretende Umstände, so hat der Besteller die Kosten für Wartezeit , vertraglich nicht vereinbarten Mehraufwand an Montagearbeiten und Dienstleistungen und zusätzlich erforderliche Reisen von FES GmbH zu tragen.

7. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

a) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen.

b) Die im kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort keine Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

c) Bei Kauf- und/oder Werkvertrag im Rahmen eines beidseitigen Handelsgeschäftes, beträgt der Gewährleistungsanspruch 1 Jahr.

d) Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher Weise gewährleistet.

e) Sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

f) Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich, aus welchen Rechtsgründen, – ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, wird nicht gehaftet, insbesondere wird nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers gehaftet. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz beruht.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

g) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Miet- und Serviceverträge sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten ergänzend.

8. Gebrauchte Ware

Beim Verkauf von gebrauchter Ware ist eine Gewährleistung im Rahmen eines beidseitigen Handelsgeschäftes ausgeschlossen.

9. Ausfuhrgenehmigung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus erfolgen darf. Soweit der Käufer eine Ausfuhr der erworbenen Waren beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von ihm selbst einzuholen.

10. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.

11. Gerichtsstand

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Die FES GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

12. Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit richten sich nach § 306 BGB.